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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
(Fern- und Auswärtsgeschäfte) Stand: 25.03.2015

Inhaltsverzeichnis


1) ALLGEMEINES
2) VERTRAGSABSCHLUSS IM WEB-SHOP/FERNABSATZ
3) VERTRAGSABSCHLUSS AUSSERHALB DES FERNABSATZES/KOSTENVORANSCHLÄGE/ALLGEMEINES ZUM VERTRAGSABSCHLUSS
4) RÜCKTRITTSRECHT
5) PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6) REPARATUREN
7) LIEFER- UND VERSANDBEDINGUNGEN
8) GEWÄHRLEISTUNG
9) HAFTUNG
10) SCHADLOSHALTUNG BEI VERLETZUNG VON DRITTRECHTEN
11) ANWENDBARES RECHT/GERICHTSSTAND

1) Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, die
zwischen dem Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend "Kunde") und uns,
Firma Deepan Handpans Daniel Berger,

Tentschacher Straße 56, 9061 Wölfnitz, Tel. 0664 50 75 388

(nachfolgend "Lieferant") hinsichtlich unserer Metall-Musikinstrumente, bestehend aus je einer
Oberschale mit eingearbeiteten Klangfeldern sowie einer Unterschale mit eingearbeitetem
Klangloch, genannt Handpan, abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es

ist etwas anderes vereinbart. Steht der Lieferant mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung,
so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB
gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder
schriftlich vereinbart werden.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu
Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine
natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss
eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt.

1.3 Mitarbeitern unseres Unternehmens ist es untersagt, von diesen Bedingungen abweichende
Zusagen zu machen. Mündliche Vereinbarungen entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie
schriftlich vom Lieferanten bestätigt werden.

 


2) Vertragsabschluss im Web-Shop/Fernabsatz

2.1 Die auf der Homepage des Lieferanten enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine
verbindlichen Angebote dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den
Kunden.

2.2 Der Kunde kann das Angebot über das auf unserer Homepage integrierte Online-
Kontaktformular abgeben. Ferner kann der Kunde das Angebot auch postalisch, per E-Mail oder

telefonisch gegenüber dem Lieferanten abgeben.

2.3 Der Lieferant kann das Angebot des Kunden innerhalb von vierzehn Tagen annehmen,
· indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail übermittelt, wobei
insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist.
· Nimmt der Lieferant das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt
dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine
Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch
den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des vierzehnten Tages, welcher auf die Absendung
des Angebots folgt.

2.5 Für den Vertragsabschluss stehen ausschließlich die deutsche oder englische Sprache zur
Verfügung.

2.6 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Kunde hat
sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist,
so dass unter dieser Adresse die vom Lieferant versandten E-Mails empfangen werden können.
Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alles vom
Lieferanten oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails
zugestellt werden können.


 

3) Vertragsabschluss außerhalb des Fernabsatzes/Kostenvoranschläge/Allgemeines zum
Vertragsabschluss

 

3.1 Mündliche Mitteilungen des Liefernaten - auch auf Anfrage des Kunden - sind freibleibend, und
zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige Spezifikationen mitgeteilt werden.

 

3.2 Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden übermittelten Bestätigung zur Aufnahme
in die Warteliste des Lieferanten zustande.

 

3.3 Unsere Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie speziell für einen Kunden erstellt und
schriftlich abgegeben wurden, insbesondere dann, wenn diese vom Kunden gewünschte
Detailplanungen umfassen.

 

3.4 Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf
auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen,
kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit
weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden

unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die
Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren,
behält sich unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom
Vertrag zurückzutreten.

 

3.5 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und
Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben - unabhängig von der Art des
Vertragsabschlusses - vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen
und üblich sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte
Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben und Struktur o.ä.

 

4) Rücktrittsrecht
4.1 Verbrauchern mit Wohnsitz in der EU steht ein Rücktrittsrecht für Verträge zu, wenn
 

1. der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers und des
Verbrauchers an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist

 

2. für den der Verbraucher unter den in Z.2 genannten Umständen ein Angebot gemacht hat
 

3. der in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel
geschlossen wird, unmittelbar nachdem der Verbraucher an einem anderen Ort als den
Geschäftsräumen des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des
Unternehmers oder dessen Beauftragten und des Verbrauchers persönlich und individuell
angesprochen wurde, oder

 

4. der auf einem Ausflug geschlossen wird, der von einem Unternehmer oder von dessen
Beauftragten in der Absicht oder mit dem Ergebnis organisiert wurde, dass der Unternehmer für
den Verkauf von Waren beim Verbraucher wirbt oder werben lässt und entsprechende Verträge
mit dem Verbraucher abschließt

 

5. der Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ohne gleichzeitige körperliche
Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz
organisierten Vertriebssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich des Zustandekommens
des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden

 

6. der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine
geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer
Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat oder der Unternehmer oder ein mit ihm
zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt
oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der
Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützen Räume gebracht hat und
der Vertrag nicht unter Z. 1.-5. fällt
Das Rücktrittsrecht nach Z.6. steht dem Verbraucher nicht zu,

 

a. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten
zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat
b. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder
ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
c. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers
abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Verträgen gem. Z. 1.-5. über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt
werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.


 

5) Preise und Zahlungsbedingungen
 

5.1 Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Gesamtpreise, die keine Umsatzsteuer
enthalten, da es sich um ein Kleinunternehmen handelt, welches gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG
umsatzsteuerbefreit ist. Gegebenenfalls anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der
jeweiligen Rechnung gesondert angegeben.

 

5.2 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere
Kosten anfallen, die wir nicht zu vertreten haben und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen
beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren,
Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten
können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land
außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb
der Europäischen Union aus vornimmt.

 

5.3 Dem Kunden steht für Bestellungen generell Vorauszahlung mittels Überweisung nach
Rechnungserhalt frei. Die Anfertigung des Instruments wird nach Eingang des vollständigen
Zahlungsbetrags (inklusive evtl. anfallender Versandkosten) begonnen. Die Lieferung oder Abholung
erfolgt anschließend im Zeitraum von sechs Wochen.

 

5.4 Kommt der Kunde der Zahlung nicht nach, wird das Instrument nicht hergestellt.
 

 

6) Reparaturen
 

6.1 Der Lieferant hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann aufmerksam
zu machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht.
Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne dass dies dem Lieferanten
aufgrund dessen Fachwissens bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Sache zur
Wiederherstellung ungeeignet ist, so hat der Lieferant dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und
dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen.

 

 

7) Liefer- und Versandbedingungen
7.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene
Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in
der Bestellabwicklung des Lieferanten angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
7.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Lieferant zurück, da eine
Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Rücktrittsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur
Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an
der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Lieferant ihm die
Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
7.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Lieferant die
Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware
grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person
über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald
der Lieferant die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den
Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit
der Ausführung beauftragt und der Lieferant dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht
benannt hat.
7.4 Bei Selbstabholung informiert der Lieferant den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die
von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die
Ware nach Absprache mit dem Lieferant am Sitz des Lieferanten abholen. In diesem Fall werden
keine Versandkosten berechnet.

 

 

8) Gewährleistung
Bei Vorliegen von Mängeln gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. Hiervon
abweichend gilt:
8.1 Für Unternehmer
a. begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche;

b. hat der Lieferant die Wahl der Art der Behebung;
c. beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung
erfolgt.
8.2 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit
offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Lieferant mittels
Foto und/oder Videoaufnahmen hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach,
hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen
Gewährleistungsansprüche.
8.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seinerseits die regelmäßige Pflege des Instruments
mit geeigneten Pflegemitteln (zB Ballistol, Gun Coating, Phoenix Handpanöl etc.) durchzuführen ist,
um Korrosionen zu vermeiden. Außerdem wird festgehalten, dass die Lagerung des Instruments in
einem Koffer nicht geeignet, sondern lediglich für den Transport vorgesehen ist. Ebenfalls ist das
Instrument trocken zu lagern. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und
Funktionstüchtigkeit beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den
Auftragnehmer entstehen.

 

 

9) Haftung
Der Lieferant haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch
deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
9.1. Der Lieferant haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
· bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
· bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
9.2. Verletzt der Lieferant fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer
unbeschränkt gehaftet wird.
9.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Lieferanten ausgeschlossen.
9.4. Werden vom Kunden Wünsche bzgl. Zahl der Töne sowie Stimmung des Instruments oder
Zusatz von Symbolen gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit
offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine eine
Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat der Lieferant den Kunden davon sofort zu verständigen
und ihn um entsprechende Weisung innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die bis dahin
aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht in angemessener Frist ein, so
treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

 

 

10) Schadloshaltung bei Verletzung von Drittrechten
10.1 Schuldet der Lieferant nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die
Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde sicherzustellen,
dass die dem Lieferanten von ihm zum Zwecke der Verarbeitung überlassenen Inhalte nicht die
Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte oder Markenrechte) verletzen. Der Kunde stellt den Lieferant
von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch
die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Lieferant diesem gegenüber
geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der
notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher
Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist
verpflichtet, dem Lieferant im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich,
wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung
der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
11) Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der
unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame
Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der
gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher
seinen Wohnsitz hat, entzogen wird.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne der Ziffer 1.2, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand der
Ort des Geschäftssitzes des Lieferanten vereinbart. Sowohl für Klagen des Unternehmers gegen
den Verbraucher als auch für Klagen des Verbrauchers gegen den Unternehmer befindet sich der
Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz in der EU,
aber nicht in Österreich hat. Hat der Verbraucher in Österreich seinen Wohnsitz oder seinen
gewöhnlichen Aufenthalt, so kann er nur bei jenem Gericht geklagt werden, in dessen Sprengel der
Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt liegt; Der Unternehmer kann diesfalls vom Kunden nur
an seinem Geschäftssitz geklagt werden, sofern gesetzlich nicht ein anderer Gerichtsstand
gegeben ist.

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